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Barrierefreie Website: Chance statt Pflicht

Donnerstag, 20. Februar 2025

Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft treten – ein Meilenstein, der digitale Angebote verpflichtend inklusiv gestaltet. Unternehmen müssen ihre Produkte und Dienstleistungen so aufbereiten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind. Neben den gesetzlichen Vorgaben spielt dabei die Umsetzung international anerkannter Standards wie der WCAG und der nationalen BITV eine entscheidende Rolle.

Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft treten – ein Meilenstein, der digitale Angebote verpflichtend inklusiv gestaltet. Unternehmen müssen ihre Produkte und Dienstleistungen so aufbereiten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind. Neben den gesetzlichen Vorgaben spielt dabei die Umsetzung international anerkannter Standards wie der WCAG und der nationalen BITV eine entscheidende Rolle.

Digitale Barrierefreiheit – Grundprinzipien und Vorteile

Barrierefreiheit bedeutet im digitalen Kontext, dass Websites, Apps und Softwareprodukte so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Konkret heißt das:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen über mehrere Sinneskanäle (z. B. visuell und auditiv) zugänglich sein.

  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen auch per Tastatur und mit assistiven Technologien nutzbar sein.

  • Verständlichkeit: Die Benutzerführung und Inhalte sollten klar, strukturiert und leicht verständlich sein.

  • Robustheit: Technische Standards müssen eingehalten werden, damit Inhalte zukunftssicher und kompatibel mit unterschiedlichen Endgeräten sowie assistiven Technologien bleiben.

Eine barrierefreie Website bietet zahlreiche Vorteile: Sie erreicht eine breitere Zielgruppe, verbessert die Nutzererfahrung und steigert – dank sauberem, strukturiertem Code – auch das Suchmaschinenranking. Darüber hinaus signalisiert sie soziale Verantwortung und kann das Markenimage nachhaltig positiv beeinflussen.

Rechtliche Grundlagen: BFSG, WCAG und BITV im Überblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 um und verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 Unternehmen, deine digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Das Gesetz richtet sich sowohl an Produkte (wie Computer, Smartphones, E-Book-Lesegeräte oder interaktive Automaten) als auch an Dienstleistungen (wie Online-Banking, E-Commerce oder digitale Ticketbuchungen). Für Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erzielen, gibt es in bestimmten Bereichen Ausnahmeregelungen.

Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen: Neben Abmahnungen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt und sogar der Vertrieb des betroffenen Produkts untersagt werden.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die WCAG sind internationale Richtlinien, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Sie definieren konkrete Kriterien, wie digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden können. Die aktuell anerkannte Version – WCAG 2.2 – basiert auf den Grundprinzipien der Barrierefreiheit (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit) und legt drei Konformitätsstufen fest:

  • Level A: Basisanforderungen, die unbedingt erfüllt werden müssen.

  • Level AA: Empfohlene Mindestanforderungen, die auch rechtlich oft gefordert werden.

  • Level AAA: Höchste Stufe, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.

Unternehmen, die deine Websites und Apps nach WCAG 2.2 gestalten, schaffen eine solide Grundlage, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Nutzerfreundlichkeit nachhaltig zu erhöhen.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die BITV 2.0 (aktuell basierend auf den WCAG 2.1, mit fortlaufenden Anpassungen) stellt in Deutschland den Standard für die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen dar. Sie definiert konkrete technische und gestalterische Anforderungen an Websites und mobile Anwendungen, die von Behörden, öffentlichen Einrichtungen und anderen staatlichen Institutionen betrieben werden. Auch wenn die BITV ursprünglich für den öffentlichen Sektor entwickelt wurde, bieten ihre Leitlinien und Prüfkriterien wertvolle Orientierungshilfen – insbesondere im Vergleich zu den weiterreichenden Anforderungen des BFSG, die auch private Unternehmen betreffen.

Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen – So wirst du fit für 2025

Analyse und Planung

  • Audit: Beginne mit einer detaillierten Analyse deiner bestehenden Website. Tools wie der kostenlose Accessibility Checker können erste Schwachstellen aufdecken.

  • Zieldefinition: Lege fest, welche Konformitätsstufe (z. B. WCAG 2.2 Level AA) du erreichen möchtest und welche Bereiche priorisiert werden sollen.

Technische und gestalterische Umsetzung

  • HTML und ARIA: Setze auf semantisch korrektes HTML und ergänze deine Seiten mit ARIA-Labels, damit assistive Technologien wie Screenreader deine Inhalte optimal interpretieren können.

  • Responsive Design: Stelle sicher, dass deine Website auf allen Endgeräten – von Desktops bis zu Smartphones – gut nutzbar ist. Dabei spielen klare Navigation und anpassbare Schriftgrößen eine zentrale Rolle.

  • Medieninhalte: Sorge dafür, dass Videos mit Untertiteln und Audiodeskriptionen sowie Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sind.

  • Formulare und Interaktionen: Gestalte Formulare so, dass sie über die Tastatur bedienbar sind und Fehlermeldungen klar und verständlich formuliert werden.

Dokumentation und Transparenz

  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Veröffentliche auf deiner Website eine detaillierte Erklärung, in der du den aktuellen Stand der Barrierefreiheit darlegst und Nutzer über etwaige Einschränkungen informierst.

  • Regelmäßige Überprüfungen: Da sich gesetzliche Vorgaben und technologische Standards weiterentwickeln, sollte die Barrierefreiheit deiner Website regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Fazit: Inklusion als Wettbewerbsvorteil

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist eine Chance, deine digitale Präsenz zukunftssicher und benutzerfreundlich zu gestalten. Die Integration der internationalen WCAG-Richtlinien und der nationalen BITV-Vorgaben schafft eine solide Basis, um die digitale Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten. Wenn du jetzt proaktiv handelst, sicherst du dir nicht nur rechtliche Compliance, sondern profitierst auch von einem erweiterten Kundenkreis, besserem SEO-Ranking und einem positiven Markenimage.

Nutze die verbleibende Zeit bis Juni 2025, um deine Website umfassend barrierefrei zu gestalten und damit den Grundstein für eine inklusive Zukunft zu legen. Hast du Fragen oder benötigst Unterstützung bei der Umsetzung?

Kontaktiere uns – gemeinsam bringen wir deine digitale Strategie auf den neuesten Stand.

Portraitfoto von Patrick Bellon
Patrick Bellon
Digital Solutions Architect & Founder
Als Digital Solutions Architect bietet Patrick innovative, maßgeschneiderte Web- und Softwarelösungen. Mit seiner langjährigen Erfahrung und einem ausgeprägten Gespür für Design, technischem Know-how und strategischer Weitsicht unterstützt er Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen dabei, Geschäftsprozesse digital zu transformieren und deren Online-Präsenz nachhaltig zu maximieren. Seine Expertise verbindet kreative Ansätze mit modernster Technologie – damit digitale Projekte nicht nur heute, sondern auch morgen erfolgreich sind.

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